Rechtsprechung
   VGH Hessen, 06.11.2002 - 10 UZ 2439/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5750
VGH Hessen, 06.11.2002 - 10 UZ 2439/00 (https://dejure.org/2002,5750)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06.11.2002 - 10 UZ 2439/00 (https://dejure.org/2002,5750)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06. November 2002 - 10 UZ 2439/00 (https://dejure.org/2002,5750)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,5750) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 53, 81
  • NVwZ 2003, 1002 (Ls.)
  • DVBl 2003, 624 (Ls.)
  • DÖV 2003, 256
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 18.09.1998 - 2 BvR 1476/94

    Rechtsschutz gegen kirchliche Maßnahmen - hier: Erfolglose Verfassungsbeschwerden

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.2002 - 10 UZ 2439/00
    Über Fragen des kirchlichen Amtsrechts dürfen staatliche Gerichte nach Maßgabe der allgemeinen Gesetze und in Erfüllung des Justizgewährungsanspruchs jedenfalls nicht vor Erschöpfung des insoweit gegebenen kirchlichen Rechtswegs entscheiden (s. BVerfG, Beschluss vom 18. September 1998 - 2 BvR 1476/94 - NJW 1999, 349).

    Für die Klärungsbedürftigkeit der o.g. Frage kann sich der Kläger auch nicht auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18. September 1999 (richtig muss es heißen: 18. September 1998) berufen (- 2 BvR 1476/94 -, NJW 1999, 349).

  • BVerwG, 28.04.1994 - 2 C 23.92

    Bestehen versorgungsrechtlicher Ansprüche (Waisengeld) - Erfordernis des

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.2002 - 10 UZ 2439/00
    So begründet selbst die kirchengesetzliche Zuweisung versorgungsrechtlicher Streitigkeiten an die staatlichen Verwaltungsgerichte nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. April 1994 - 2 C 23/92 -, BVerwGE 95, 379 = DÖV 1994, 961) nicht deren Befugnis, das Bestehen oder Nichtbestehen eines Dienstverhältnisses als Pastor oder Kirchenbeamter als Grundlage der geltend gemachten Versorgungsansprüche zu prüfen ("verkappte Statusklage"; siehe auch OVG Koblenz, Beschluss vom 29. April 1985 - 2 E 3/85 -, DÖV 1986, 115).
  • VGH Hessen, 30.01.1998 - 14 TZ 2416/97

    Zulassung der Berufung oder Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung oder

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.2002 - 10 UZ 2439/00
    Bei der danach vorzunehmenden Prüfung ist das Gericht allein auf die vom Kläger gemäß § 124 a Abs. 5 Satz 2 VwGO fristgemäß dargelegten Gründe beschränkt (s. Hess. VGH. Beschluss vom 30. Januar 1998 -14 TZ 2416/97-, NVwZ 1998, 755 ff., 756 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 11.11.1998 - 24 DH 2230/98

    Kein Verwaltungsrechtsweg bei Disziplinarmaßnahmen gegen Kirchenbeamte

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.2002 - 10 UZ 2439/00
    Im Übrigen hat sich bereits der Disziplinarhof beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 11. November 1998 (- 24 DH 2230/98 -, NJW 1999, 377) mit der vom Kläger für grundsätzlich klärungsbedürftig gehaltenen Frage - bezogen auf die Anordnung der vorläufigen Dienstenthebung des Klägers vom 18. Februar 1998 - auseinander gesetzt und ausgesprochen, dass der Kläger hinsichtlich des Disziplinarrechts nicht unter das hessische Beamtenrecht falle, unbeschadet der Verweisung auf das Beamtenrecht im o.g. Schreiben des Bistums vom 14. November 1995.
  • VG Wiesbaden, 25.05.2000 - 8 E 1272/98
    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.2002 - 10 UZ 2439/00
    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 25. Mai 2000 - 8 E 1272/98 (V) - wird abgelehnt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.1985 - 2 E 3/85
    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.2002 - 10 UZ 2439/00
    So begründet selbst die kirchengesetzliche Zuweisung versorgungsrechtlicher Streitigkeiten an die staatlichen Verwaltungsgerichte nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. April 1994 - 2 C 23/92 -, BVerwGE 95, 379 = DÖV 1994, 961) nicht deren Befugnis, das Bestehen oder Nichtbestehen eines Dienstverhältnisses als Pastor oder Kirchenbeamter als Grundlage der geltend gemachten Versorgungsansprüche zu prüfen ("verkappte Statusklage"; siehe auch OVG Koblenz, Beschluss vom 29. April 1985 - 2 E 3/85 -, DÖV 1986, 115).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht